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Die Berufsbezeichnung Klinische- und GesundheitspsychologIn ist gesetzlich geschützt: Die klinisch-psychologische sowie die gesundheitspsychlogische Beratung und Behandlung dürfen nur von Klinischen- und GesundheitspsychologInnen durchgeführt werden. Berufsbezeichnung und –ausübung sind im Psychologengesetz (BGBI 1990/360) gesetzlich geregelt. Klinische- und Gesundheitspsychologen sind an das Berufsgeheimnis gebunden und unterliegen somit der Verschwiegenheitspflicht nach § 14 Psychologengesetz.


Extremsituationen und/oder Belastungssituationen, beeinflussen das psychische Wohlbefinden in unterschiedlichem Maß. Psychologische Behandlung und Beratung ist dann angesagt, wenn Sie ...


  • im Umgang mit Lebensveränderungen wie Scheidung, Krankheit oder Todesfall beratende Unterstützung brauchen
  • Fragen zu bestimmten Themen klären und neue Sichtweisen gewinnen wollen, z.B. Schule, Ausbildung, Berufkonstruktive
  • Problemlösungs- und Stressmanagementstrategien entwickeln möchten
  • an Depressionen leiden
  • mit Ängsten oder Panikattacken zu kämpfen haben
  • an einer Zwangsstörung leiden
  • eine Persönlichkeitsstörung haben
  • eine posttraumatische Belastungsstörung haben (z.B. nach einem Unfall oder Gewalterfahrung)
  • an Schlafstörungen leiden
  • eine Suchtproblematik vorliegt