Die Berufsbezeichnung Klinische- und GesundheitspsychologIn ist gesetzlich geschützt: Die klinisch-psychologische sowie die gesundheitspsychlogische Beratung und Behandlung dürfen nur von Klinischen- und GesundheitspsychologInnen durchgeführt werden. Berufsbezeichnung und –ausübung sind im Psychologengesetz (BGBI 1990/360) gesetzlich geregelt. Klinische- und Gesundheitspsychologen sind an das Berufsgeheimnis gebunden und unterliegen somit der Verschwiegenheitspflicht nach § 14 Psychologengesetz.
Extremsituationen und/oder Belastungssituationen, beeinflussen das psychische Wohlbefinden in unterschiedlichem Maß. Psychologische Behandlung und Beratung ist dann angesagt, wenn Sie ...